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Eichungen
Die Eichung (=Konformitätserklärung) schreibt der Staat vor und sie dient dem Verbraucherschutz. Nach EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet werden, im geschäflichen Verkehr, wenn der Preise einer Ware durch Wägung bestimmt wird sowie bei der Herstellung von Arzneimitteln und Analysen in Laboren, zu amtlichen Zwecken, in der Herstellung von Fertigpackungen sowie in der Heilkunde.
Die Waage wird vom Hersteller geprüft und mit der Konformitätskennzeichnung versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Toleranzen bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Da eine nachträgliche Ersteichung nicht möglich ist, erhalten Sie bei uns im Shop die Eichung direkt inklusive - mit nur einem Klick in den Warenkorb! Die Einzelartikel "Eichgebühr Kern Waage" (Referenzen 304008, 315501, 4375102) werden entsprechend dem jeweiligen Modell direkt im Warenkorb miterfasst. Bequem und praktisch!
Nur so können Sie sicher sein, eine geschützte und versiegelte Waage zu erhalten.